Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Foodbuddys Niederrhein

 1 – Verpflichtungen des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen geeigneten Standort bereitzustellen, an dem der Foodtrailer mit einem Mindestabstand von 5 Metern aufgestellt werden kann. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
    Der Foodtrailer hat folgende Maße: ca. Länge 3.50 m, Breite 2,20 m, Höhe 3,20 m.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass öffentliche Straßen, Rettungswege und Gehwege nicht blockiert werden und der Standort frei zugänglich ist.
    Der Zugang für Rettungskräfte und Notfalldienste muss jederzeit gewährleistet sein.
  3. Der Auftraggeber hat mindestens eine 220V-Stromversorgung (Standardanschluss) für den Betrieb des Foodtrailer bereitzustellen. Diese dient insbesondere der Kühlung und Beleuchtung.

 2 – Verpflichtungen von Foodbuddys Niederrhein

  1. Foodbuddys Niederrhein stellt die erforderlichen Kabeltrommeln und Verlängerungskabel (bis zu 30 Meter Länge) zur Verfügung.
  2. Im Falle von Notfällen, Unfällen oder technischen Defekten am Imbisswagen wird sich Foodbuddys Niederrhein nach besten Kräften bemühen, eine geeignete Lösung zu finden und etwaige Beeinträchtigungen zu minimieren.
  3. Der Foodtrailer entspricht sämtlichen geltenden H.A.C.C.P.-Normen sowie den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

 3 – Auftrag und Buchung

  1. Eine Buchung erfolgt ausschließlich per E-Mail oder durch schriftliche Bestätigung eines Angebots seitens Foodbuddys Niederrhein.
    Der Auftrag gilt erst als verbindlich, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung erhalten hat.
  2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sich der reservierte Einsatzzeitraum aus organisatorischen Gründen um bis zu 30 Minuten vor- oder zurückverschieben kann. Foodbuddys Niederrhein informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
  3. Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Verkehr, Wetter, technische Probleme) können nicht ausgeschlossen werden. Foodbuddys Niederrhein wird sich bemühen, diese so gering wie möglich zu halten.
  4. Änderungen der Personenzahl können bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

 4 – Zahlung

  1. Die Zahlung des vereinbarten Betrages erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in bar an das Personal von Foodbuddys Niederrhein, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  2. Alternativ kann der Betrag im Voraus per Überweisung beglichen werden.
  3. Nach vorheriger Vereinbarung kann eine Rechnung ausgestellt werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

 5 – Stornierung

  1. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
  2. Bei späterer Stornierung gelten folgende pauschale Entschädigungen:
    • Weniger als 30 Tage vor dem Termin: 25 % des Auftragswertes
    • Weniger als 20 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes
    • Weniger als 10 Tage vor dem Termin: 75 % des Auftragswertes
    • Weniger als 1 Tag vor dem Termin: 100 % des Auftragswertes

 6 – Verlust oder Beschädigung

Gehen im Rahmen des Auftrags gemietete oder zur Verfügung gestellte Gegenstände von Foodbuddys Niederrhein verloren oder werden sie beschädigt, wird der entstandene Schaden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 7 – Haftung

  1. Foodbuddys Niederrhein haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Auftraggeber stellt Foodbuddys Niederrhein sowie deren Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags stehen.

 8 – Datenschutz

  1. Foodbuddys Niederrhein verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO).
  2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn
    • der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat oder
    • eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
  3. Die Daten werden ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet.

 9 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Foodbuddys Niederrhein und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz von Foodbuddys Niederrhein.

 

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

       

        Stand: November 2025